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KMF Künstliche Mineralfasern

KMF kann wie Asbest gefährliche Fasern freisetzen, die krebserzeugend sind. Dies gilt nicht für die neue Mineralwollprodukte, sondern für die alte Mineralwolle die vor Mitte des Jahres 2000 hergestellt wurde. KMF wurde als Dämmmaterial (Kälte, Schall, Brandschutz und Wärme) eingebaut. Je nach Produktbeschaffenheit gelten unterschiedliche Sicherheitsvorschriften, die in der TRGS 521 detailliert dargelegt wurden. Umfangreiche Schutzmaßnahmen sind bei hohen Faserkonzentrationen erforderlich .
Schwarz- und Weißtrennung, Personen-/ Materialschleusen und Unterdruckhaltung
KMF Gefahr: 
Die Mineralfaserprodukte, die vor 1996 eingebaut wurden, bei denen ist grundsätzlich immer von einer Krebsgefahr auszugehen. Die Produkte die ab dem Jahr 2000 stammen und in den Handel gelangten sind nicht Krebserzeugend. Es gibt eine Einstufung bei den Altprodukten.
(K 1B) Krebserzeugend
(K 2) Verdacht auf krebserzeugend
Optisch sind Altprodukte nicht von den neuen KMF-Produkten zu unterscheiden. Bei Kontakt mit KMF treten reize an Haut und Atemwegen sowie reize an den Augen.
KMF Verbot: 
Momentan gibt es kein direktes Verwendungsverbot. Aber es gelten inzwischen spezielle Vorschriften für die Handhabung Künstlicher Mineralfasern.
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