Wegen seiner vielen praktischen Eigenschaften wurde ASBEST in der Bauwirtschaft in großen Mengen wie kaum ein anderer Werkstoff verarbeitet. Bis er schließlich im Jahr 1993 aus gutem Grund verboten wurde. Über die Atmung können Asbestfasern in den Menschlichen Organismus gelangen und als Spätfolgen Krebs auslösen. Als Auslöser von Krebserkrankungen steht sie unter allen chemischen Stoffen an erster Stelle.
Zu unseren Aufgaben gehören:
- Untersuchung Gebäudeschadstoffe zur Erfassung des Schadstofpotentials, Dokumentation
- Probenahmen samt Laboranalytik
- Gefährdungsschätzung / Abstimmung mit zuständigen Behörden
- Schadstoffsanierungsplanung samt den zugehörigen Arbeit’s und Emissionsschutzmaßnahmen nach TRGS 519 von der Konzeptebene bis zur Genehmigung
- Unternehmenszulassung gem. Gefahrenstoffverordnung (TRGS 519/521)
KMF = Künstliche Mineralfasern nach TRGS 521 wird auch von uns entfernt und entsorgt!